Rauchwarnmelder
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Wie schon seit Jahren von vielen Brandschutzverbänden und Rettungsinitiativen gefordert, hat mittlerweile auch Bayern in ihrer Landesbauordnung festgelegt, dass Rauchmelder in Wohnungen installiert werden müssen. Für Neubauten greift die Pflicht mit Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 01.01.2013. Für Bestandsgebäude wird ein Übergangsfrist zur Nachrüstung bis Ende 2017 gewährt. Aber auch ohne eine Verpflichtung des Gesetzgebers ist die lebensrettende Wirkung dieser kleinen technischen Helfer nicht von der Hand zu weisen.
Als Kooperationspartner mit einem der Marktführer (Hekatron) in Sachen Rauchwarnmelder, bin ich in der Lage, Ihnen ein wirtschaftlich sinnvolles Angebot zu unterbreiten, das die Lieferung von qualitativ erstklassigen Rauchwarnmeldern, deren DIN-Gerechte Montage und Inbetriebnahme sowie die jährlich vorgeschriebene Wartung beinhaltet.
Weitere Infos über Rauchwarnmelder
Martin Meindl
Kaminkehrermeister
Energieberater (HWK)
Blamberg 2
84168 Aham
Tel.: 08744/9675611
Fax: 08744/9675612
E-Mail: martin.meindl@kaminkehrer.org
Internet: www.martinmeindl.org