Energieausweis
Informationen über die Energieeffizienz von Gebäuden und damit den zu erwartenden Energiekosten sind bisher schwierig zu bekommen bzw. sie sind kaum aussagekräftig. Anders als bei Auto oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Häusern meist nur wenig über deren Energiebedarf.
Die Energieeinsparverordnung definiert Mindeststandards für neue und bestehende Wohngebäude sowie Nicht-Wohngebäude hinsichtlich Wärmedämmeigenschaften und Qualität der Anlagentechnik. Sie legt fest wie der Energiebedarf und Heizwärmebedarf zu berechnen sind und welche Grenzwerte bei der Errichtung oder beim Umbau von Gebäuden eingehalten werden müssen.
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Martin Meindl
Kaminkehrermeister
Energieberater (HWK)
Blamberg 2
84168 Aham
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